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   KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08   

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KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
KG, Entscheidung vom 06.10.2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein verminderter Beweiswert von Zeugenaussagen infolge Abtretung! (IBR 2010, 1002)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Kraftfahrzeuge oder Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (sog. Beifahrer-Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 - NJW 1988, 566 = DAR 1988, 54 ; KG VersR 1977, 771 ; OLG München NZV 2005, 582 ).

    Nach diesen Grundsätzen bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Aussagen von Mitfahrern, Verwandten usw. nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit; dabei gilt es nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten sowie in Inhalt und Struktur der Aussage selbst zu suchen (BGH, aaO. NJW 1988, 566 ).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).

    Nach dieser st. Rspr. ist das Gericht sogar nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgte, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (so ausdrücklich BGH VersR 1999, 994, 995).

  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).

    Denn nach der Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts (KG, Urteil vom 3. November 2003 - 22 U 136/03 - KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 10. Mai 2004 - 12 U 57/03 -) gilt in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung:.

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Dies gilt ebenso für die Aussagen von Personen, die am Prozessausgeng wirtschaftlich interessiert sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1995 - VIII ZR 23/94 - NJW 1995, 955 ).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • OLG München, 16.09.2005 - 10 U 2787/05

    Begriff der Vorfahrtverletzung; Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage eines

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Kraftfahrzeuge oder Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (sog. Beifahrer-Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 - NJW 1988, 566 = DAR 1988, 54 ; KG VersR 1977, 771 ; OLG München NZV 2005, 582 ).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65

    Würdigung des Sachvortrages aus Anlaß der Anhörung einer Partei

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • LAG Sachsen, 15.09.1999 - 2 Sa 519/99

    Erweiterte Auslegung des § 448 ZPO unter dem Gesichtspunkt der sogenannten

  • EGMR, 05.07.2005 - 57/03

    AL-SHARI ET AUTRES c. ITALIE

  • KG, 21.01.1985 - 12 U 6078/83

    Haftungsverteilung bei Unfall an ampelgeregelter Kreuzung; Beweiswürdigung bei

  • KG, 07.03.1977 - 22 U 269/77
  • OLG Frankfurt, 11.11.2022 - 26 U 71/21

    Beweislast für Notwehrlage

    Es gibt nämlich keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines wirtschaftlich Interessierten, eines Arbeitnehmers einer der Parteien, eines Nachbarn, eines Freundes oder Verwandten überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf (vgl. etwa BGH, Urteil vom 03.11.1987 - VI ZR 95/87 -, NJW 1988, 566, 567; KG, Beschluss vom 06.10.2008 - 12 U 196/08 -, VersR 2009, 1557).
  • LG München I, 11.05.2010 - 17 O 13169/09

    Unfallhaftung bei einer Kollision anläßlich eines rückwärtigen Einfahrens in den

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 15.06.2016 - 9 O 18711/13

    Arzthaftung - Keine Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit

    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
  • LG München I, 21.07.2011 - 9 O 25125/10

    Arzthaftung: Unterlassener HIV-Test bei einer schwangeren Patientin

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. u. a. KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Arihörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
  • LG München I, 26.03.2010 - 17 O 19701/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Mitauslösung des Unfalls durch

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 18.12.2014 - 17 O 5122/14
    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
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